Dreijährige Vollzeitschulische Ausbildung
Abschluss:
Staatlich anerkannte Erzieherin, Staatlich anerkannter Erzieher
Dauer der Ausbildung:
Sechs Schulhalbjahre Vollzeitunterricht mit praktischer Ausbildung im Umfang von einem Jahr.
Zulassungsvoraussetzungen:
Zur Ausbildung wird zugelassen, wer
- den mittleren Schulabschluss hat und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule abgeschlossen hat oder
- den mittleren Schulabschluss hat und drei Jahre in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich berufstätig war oder
- den mittleren Schulabschluss hat und vier Jahre berufstätig war oder
- die Fachhochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife erworben hat und in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein viermonatiges Praktikum absolviert hat oder in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich vier Monate berufstätig war.
Fehlen der Bewerberin / dem Bewerber die genannten schulischen Voraussetzungen, so kann sie oder er gleichwohl zur Ausbildung zugelassen werden, wenn sie oder er
- den ersten allgemeinbilden Schulabschluss (Hauptschulabschluss) erworben hat,
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf im sozialpädagogischen Bereich abgeschlossen hat,
- mindestens fünf Jahre in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich berufstätig war und
- in einer schriftlichen Prüfung von jeweils 60 Minuten nachweist, dass sie oder er die dem mittleren Schulabschluss entsprechenden Kompetenzen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch hat.
Voraussetzung für die Zulassung ist darüber hinaus die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG (kann nur mit Antragsformular der Schule bei der Meldebehörde beantragt werden)
Ausbildungsschulen
- FSP1 Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik -Fröbelseminar-, Wagnerstraße 60, www.fsp1.de
- FSP2 | BS21 Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik, Max-Brauer-Allee 134, www.fsp2-hamburg.de
- Berufliche Schule Harburg BS18, Göhlbachtal 38, www.beruflicheschulehamburgharburg.de
- W3 Anna-Warburg-Schule, Niendorfer Marktplatz 7a, www.anna-warburg-schule.de
Zentrale Anmeldung:
Vollständige Bewerbungen sind
- für den Ausbildungsbeginn im Februar: vom 1. September bis 31. Oktober,
- für den Ausbildungsbeginn im August: vom 1. Februar bis 31. März
Hinweis: Der Anmeldezeitraum für den Ausbildungsbeginn August 2022 ist bis zum 30.04.22 verlängert!
zu senden an: Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik FSP1 (Fröbelseminar) | Wagnerstraße 60 | 22081 Hamburg
Öffnungszeiten innerhalb der Bewerbungsfrist: Montag – Donnerstag 13-15 Uhr (außer in den Hamburger Schulferien)
Beratung: Die Beratung findet immer dienstags von 14-15.30 Uhr im Raum H0.06 statt (Erdgeschoss im Haupthaus). Bitte pünktlich sein! (außer in den Hamburger Schulferien)
Downloads
Bewerbungsunterlagen:
Zentrale Anmeldung zur Ausbildung
Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen
Checkliste 3jährige Ausbildung
Checkliste 3jährige Ausbildung mit mittlerem Schulabschluss
Checkliste 3jährige Ausbildung ohne mittlerem Schulabschluss
Stand: März 2022 (Änderungen vorbehalten)